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Notfallreform: Rettungsdienst braucht verlässliche Finanzierung und echte Mitsprache

Foto: Lena Kirchner / Malteser

Berlin. Vor der Anhörung zur Reform der Notfallversorgung im Deutschen Bundestag am Mittwoch, 9. September, fordern die großen gemeinnützigen Leistungserbringer im Rettungsdienst eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes und eine angemessene, stimmberechtigte Beteiligung derjenigen, die die Notfallversorgung täglich sicherstellen. ADAC Luftrettung,

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutscher Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), DRF Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit Johanniter Luftrettung und Malteser Hilfsdienst (MHD) begrüßen die geplante Reform grundsätzlich. Sie sehen in den beiden Punkten zentrale Voraussetzungen für deren Erfolg. Die Reform der Notfallversorgung kann nur gelingen, wenn der Rettungsdienst auch künftig zuverlässig finanziert ist und diejenigen mitentscheiden, die die Notfallversorgung täglich sicherstellen. Nur so können wir einen Rettungsdienst gewährleisten, der jederzeit einsatzbereit ist, höchste Qualitätsstandards erfüllt und ausreichend Fachkräfte gewinnt, erklären die acht Organisationen gemeinsam.

Rettungsdienst braucht Finanzierungssicherheit

Der Rettungsdienst muss rund um die Uhr einsatzbereit sein – unabhängig davon, wie viele Einsätze tatsächlich anfallen. Seine Kosten werden dabei wesentlich durch Faktoren bestimmt, die die Leistungserbringer nur begrenzt beeinflussen können. Dazu gehören die Entwicklung von Tariflöhnen und Personalkosten, die angespannte Fachkräftesituation, steigende Kosten für Fahrzeuge und Medizintechnik sowie zunehmende Anforderungen an Qualität, Sicherheit und technische Ausstattung.

Die Organisationen unterstützen deshalb ausdrücklich das Ziel, die Notfallversorgung effizienter und effektiver zu vernetzen. Eine auskömmliche Finanzierung der notwendigen Strukturen muss dabei zwingend gewährleistet sein. Effizienz darf nicht mit Einsparung gleichgesetzt werden. Werden notwendige Personal-, Vorhalte-, Betriebs-, Ausbildungs- und Investitionskosten nicht verlässlich refinanziert, drohen Einschränkungen bei Verfügbarkeit, Qualität und Innovation. Im Schulterschluss fordern die acht Organisationen deshalb klare gesetzliche Finanzierungsregelungen, die den besonderen Anforderungen der Notfallrettung Rechnung tragen. Insbesondere darf die Vergütung nicht starr gedeckelt sein. 

Wer den Rettungsdienst sicherstellt, muss mitentscheiden

Die geplante Reform sieht mit dem Fachgremium medizinische Notfallrettung (§ 133b SGB V) erstmals ein bundesweites Gremium vor, das künftig unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln soll. Die Organisationen begrüßen eine stärkere bundesweite Vernetzung und einheitliche Qualitätsstandards grundsätzlich. Daher muss sich die Zusammensetzung des Gremiums an der tatsächlichen Verantwortung im Rettungsdienst orientieren. Die anerkannten Hilfs- sowie beauftragten Luftrettungsorganisationen und die Feuerwehren, die gemeinsam annähernd 100 Prozent der Notfallrettung in Deutschland sicherstellen, dürfen nicht lediglich angehört werden, sondern müssen mit eigenen, stimmberechtigten Sitzen vertreten sein: Wer Standards für den Rettungsdienst setzt, muss die Perspektive derjenigen einbeziehen, die diese Standards in der Praxis umsetzen.

Reform gemeinsam weiterentwickeln

Die unterzeichnenden Organisationen sehen in der Notfallreform eine Chance, die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Dazu gehören eine bessere Patientensteuerung, moderne und vernetzte Leitstellen, eine bedarfsgerechte Disposition von Rettungsmitteln und der Abbau unnötiger Bürokratie. Die Reform muss aus Sicht der Organisationen jedoch an der Realität der täglichen Versorgung ansetzen. Rettungsdienst und Luftrettung sind zentrale Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie müssen zuverlässig finanziert und an den Entscheidungen

über ihre Weiterentwicklung angemessen beteiligt werden. ADAC Luftrettung, ASB, DFV gemeinsam mit AGBF, DLRG, DRK, DRF Luftrettung, JUH mit Johanniter Luftrettung und MHD bieten dem Gesetzgeber deshalb ihre fachliche Expertise für das weitere Gesetzgebungsverfahren an. Ziel muss ein Rettungsdienst sein, der auch künftig schnell, flächendeckend, qualitätsgesichert und rund um die Uhr für die Bevölkerung verfügbar ist.

 

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