Dienstleistungen in Biberach

Die Malteser in Biberach haben Angebote für junge und ältere Menschen. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Betreuung und Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. 

Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Angebote und Dienstleistungen in Biberach.

Auslandsdienst in Biberach

Ein Mitarbeiter des Malteser Auslandsdienstes versorgt eine ältere Frau mit einer warmen Mahlzeit.

Im Auslandsdienst unterstützen wir ehrenamtlich die Arbeit unserer ausländischen Partner, mit denen wir zum Teil seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten in Verbindung stehen. Der Schwerpunkt unserer Arbeit in Biberach liegt in der Kooperation mit Maltesern in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Wir sind aber auch mit Partnern in Afrika, Asien und Lateinamerika verbunden.

Hausnotruf in Biberach

Ältere Dame mit Hausnotruf-Knopf an einer Kette liest auf der Couch eine Zeitschrift.

Der Malteser Hausnotruf ist per Knopfdruck rund um die Uhr erreichbar und hilft, wenn es darauf ankommt. Ein Sturz, ein plötzlicher Schwächeanfall oder Schlimmeres – mit dem Alter steigt die Sorge vor den kleinen oder großen Notfällen im Alltag. Wie gut, wenn immer jemand da ist: Mit dem Malteser Hausnotruf können Sie oder Ihre Angehörigen alleine weiter selbstbestimmt und unbeschwert zu Hause in Biberachleben. Das kleine, handliche Gerät kann wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen werden oder auf Wunsch auch als Halskette.

Lassen Sie sich unter 0800 9966001 (gebührenfrei) beraten und erhalten weitere Informationen zum Malteser Hausnotruf in Biberach.

Fahrdienst in Biberach

Unsere Malteser Fahrdienste sind im Auftrag von Schulen und anderen Einrichtungen sowie für Einzelfahrten unterwegs. Wir betreuen unsere Fahrgäste umfassend und unterstützen auch bei der Antragstellung auf Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Sozialamt. Zudem bieten wir ganzjährig an mehreren Orten einen speziellen Fahrdienst für die Bereitschaftsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und im Rahmen unseres Schulbegleitdienstes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an.

In Baden-Württemberg sorgen wir im Linien- und Individualfahrdienst für eine zuverlässige und sichere Beförderung von jährlich mehr als 280.000 Fahrgästen. Alle unsere Fahrdienste sind mit dem Qualitätssiegel „Sicherheit in Personenbeförderung“ der DEKRA ausgezeichnet.

Simon Stieb
Tel. 07351 421305
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Schulbegleitung in Biberach

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, Integrationshelferinnen und -helfer oder Schulassistentinnen und -assistenten unterstützen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung und besonderem Förderbedarf im Hort oder Kindergarten, in allen Schulformen, von der Grundschule über die weiterführende Schule, bis hin zur Berufsschule oder Universität.

Während die Einrichtung ihren pädagogischen Kernaufgaben und ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nachkommt, ist die Schulbegleitung für individuelle Hilfen zur Ermöglichung oder Erleichterung der Teilhabe zuständig. Schulbegleitungen unterstützen die Kinder und Jugendlichen auf Basis ihrer individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse sowie ihres Hilfe- und/oder Förderplans.

Die konkreten Hilfen richten sich immer nach dem individuellen und konkreten Bedarf der Schülerinnen und Schüler. Als mögliche „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ ergeben sich für die Schulbegleitung mehrere Tätigkeitsfelder:

  • Begleitung während des Unterrichts (Organisation des Arbeitsplatzes, Unterstützung beim Aufgabenverständnis, Vermeiden von Überforderungssituationen, usw.)  
  • Schulbegleitende Unterstützung (Raumwechsel, Toilettenbesuch, An- und Auskleiden, Pausen)
  • Begleitung auf dem Schulweg
  • Während der schulischen Ganztagsbetreuung
  • Je nach Bewilligung auch bei Klassenfahrten und Schulveranstaltungen

Vom Hinweis zur Hilfe
Meistens werden die Eltern seitens der Schule oder des Kindergartens darauf aufmerksam gemacht, dass es Unterstützungsmöglichkeiten für ihr Kind gibt. Bald darauf stellt sich die Frage, wie das Kind eine gute Schulbegleitung erhalten kann.

Die Diagnose stellt der Arzt
Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, muss eine ärztliche Diagnose vorliegen. Es empfiehlt sich, zeitnah einen Termin mit einem Facharzt oder Psychotherapeuten, der über Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer oder körperlicher Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, zu vereinbaren.

Antragstellung und Genehmigung
Ist die Diagnose gestellt, kann der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Das Jugendamt ist zuständig bei Eingliederungshilfen für drohende seelische Behinderungen (nach §35a SGB VIII).

Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird der Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt (nach § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX). Das Amt legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest. 
Sie als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte haben die Wahlfreiheit aus den anerkannten Anbietern ihrer Region. 

Die beste Begleitung finden
Anhand der Vorgaben des Kostenträgers suchen wir die passende Schulbegleitung für Ihr Kind aus. Dabei achten wir darauf, dass „die Chemie stimmt“. Wir erklären Ihnen gerade die ersten Schritte besonders sorgfältig und begleiten Sie im weiteren Verlauf persönlich.

Wie lange eine Schulbegleiterin oder ein Schulbegleiter ein Kind betreut ist sehr unterschiedlich. Die Begleitung kann wenige Monate oder bis zu mehreren Jahren dauern. Die Schulbegleitung fängt bei der frühkindlichen Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen an, setzt sich in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen in allen Schulformen fort und geht darüber hinaus auch in die Begleitung von jungen Erwachsenen zur Universität oder Ausbildungseinrichtung über. Dauer und Umfang der Schulbegleitung ist davon abhängig, wie lange sie vom Kosten- und Leistungsträger genehmigt wird. 

Eva Ermer
Produktmanagerin
Tel. 0711 69987-283
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Herzenswunsch-Krankenwagen in Biberach

Träume und Wünsche bekommen eine ganz andere Dimension, wenn Menschen wissen, dass sie nicht mehr lange zu leben haben. Diese letzten Wünsche, die den Menschen oft alles bedeuten, wollen wir ihnen erfüllen. Dazu haben mehrere Gliederungen der Malteser den Herzenswunsch-Krankenwagen ins Leben gerufen. Dieser bringt Menschen, ausgestattet und fachlich besetzt wie jeder andere Krankenwagen, dorthin, wo sie alleine nicht mehr hin kommen. Die schwer kranken Menschen können Abschied nehmen, noch einmal genießen oder sich einfach noch einmal wie früher fühlen. Begleitet werden sie von Maltesern, die als Rettungs- oder Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten bei uns tätig sind. Für den Herzenswunsch-Krankenwagen sind sie ehrenamtlich unterwegs. Sie stellen ihre Freizeit zur Verfügung, um Menschen ihre letzten Herzenswünsche zu erfüllen.
Das alles kostet den Patienten oder seine Familie nichts, der Herzenswunsch-Krankenwagen wird komplett aus Spenden finanziert und lebt vom Engagement der beteiligten Malteser. 

Weitere Informationen

Michael Norgauer
Tel. 07531 8104-0
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Bundesfreiwilligendienst in Biberach

Du willst dich nach der Schule neu orientieren, nach der Familienphase wieder einsteigen oder die Zeit bis zur Ausbildung oder dem Studium überbrücken? Dann bietet ein Freiwilligendienst bei uns eine gute Alternative:

Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und im generationsoffenen BFD Ü27 kannst du dich für einen befristeten Zeitraum bei den Maltesern sozial engagieren, die Vielfalt unserer sozialen Dienste kennen lernen und viele Erfahrungen fürs Leben sammeln. Neben dem guten Gefühl, wirklich gebraucht zu werden, kannst du so auch wertvolle Erfahrungen sammeln und neue Leute kennen lernen.

Neben deiner praktischen Tätigkeit in einer unserer sozialen Einrichtungen wirst du an Seminaren und Bildungsveranstaltungen teilnehmen. Hier triffst du auf Gleichgesinnte, die sich genau wie du in unterschiedlichen Bereichen engagieren. Bei uns findest du sicher die passende Tätigkeit. 

Medizinproduktesicherheit

Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge(at)malteser(dot)org​​​​​​ kontaktieren.