„Wir brauchen endlich eine feste gesetzliche Grundlage für den Einsatz der Gemeinde-Notfallsanitäter. Wir brauchen Planungssicherheit“, betonte Oliver Peters, Bereichsleiter Notfallvorsorge der Malteser für den Bezirk Oldenburg. 2019 sei vom Land Niedersachen das Modellprojekt „Gemeinde-Notfallsanitäter“ in der Region Oldenburg gestartet worden als Lösungsansatz gegen die vermehrte Fehlleitung der Patienten bei nicht-akutem oder nicht-lebensbedrohlichem Gesundheitszustand. Ursprünglich über zwei Jahre vorgesehen, wurde die Projektphase immer wieder verlängert – aber bisher kein konkreter gesetzlicher Auftrag erteilt. „Das nagt an der Motivation unserer Einsatzkräfte“, so Peters.
„Dabei zeigen wir doch, dass es klappt“, betonte Sebastian Jütte, Rettungsdienstleiter der Malteser im Landkreis Vechta. Begleitende Studien legen dar, dass bis zu 70 Prozent der Menschen, die einen Rettungsdienst alarmieren, durch Gemeinde-Notfallsanitäter zuhause versorgt werden können, weil kein lebensbedrohlicher Gesundheitszustand oder eine Transportindikation vorliegen. „Der Gemeinde-Notfallsanitäter ist die Goldlösung – für die Patienten, für den überlasteten Rettungsdienst, für die volllaufenden Notaufnahmen und finanziell“, ist Jütte überzeugt.
Hüttemeyer zeigte sich beeindruckt: „Die Gemeinde-Notfallsanitäter sind in Hilfssituationen, die keine Notfälle darzustellen scheinen, näher an den Bedürfnissen der Menschen, ihr Einsatz ist schneller und zudem kostengünstiger. Sie entlasten das System insgesamt.“ Er werde sich in Hannover dafür einsetzen, dass eine rechtliche Grundlage schnellstmöglich geschaffen wird.
Diözesanleiter Ludger Ellert, Diözesanoberin Hiltrud Voßmann und Stephan Grabber, stellvertretender Diözesangeschäftsführer der Malteser, sind sich sicher: „Noch kann das Land Niedersachsen mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Einsatz der Gemeinde-Notfallsanitäter bundesweiter Vorreiter und Beispielgeber sein“