Malteser informieren über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ein junger Mann berät einen älteren Herrn über die Patientenverfügung. (Foto: Ruprecht Stempell/Malteser)
Die Malteser beraten rund um das Thema Patientenverfügung. (Foto: Ruprecht Stempell/Malteser)

Schlüchtern. Der eigene Wille hat Bedeutung – auch in Situationen, in denen man ihn nicht mehr selbst äußern kann. Die Malteser informieren am 28. April, 17.30 Uhr, im KuBe, 2. Obergeschoss, Lotichiusstrasse 38, 36381 Schlüchtern, zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Diese schaffen den rechtlichen Rahmen der Selbstbestimmung. Was es dabei zu beachten gibt, erläutern die Malteser an diesem Vortragsabend.

Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen. Jeder Mensch – gleich welchen Alters – kann unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Damit im Anwendungsfall der in der Patientenverfügung beschriebene Wille umgesetzt wird, ist es ratsam, sich von einer Person des Vertrauens vertreten zu lassen. Dafür bedarf es der Bevollmächtigung der Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Diese Verfügungen müssen schriftlich festhalten werden. 

Weitere Informationen und Anmeldung: Malteser Hospizdienst Schlüchtern, 0162-4732585,

hospizdienst.schluechtern@malteser.org

 


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