Pflegeversicherung

Aufruf: Online-Formular zur Pflegeversicherung ausfüllen

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Die Personalabteilung hat eine digitale Abfrage vorbereitet: Damit der korrekte Beitragssatz zur Pflegeversicherung rückwirkend ab Juli bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden kann, werden alle Malteser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, ihre Daten zu aktualisieren. Denn seit Juli 2023 gelten veränderte Beitragssätze, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängen. Alle beitragspflichtigen Mitarbeitenden – unten mehr dazu – können bis zum 15. Februar teilnehmen.

Eine Teilnahme der Kolleginnen und Kollegen aus der Malteser Norddeutschland gGmbH (Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital Flensburg, Katharinen Hospiz am Park Flensburg und MVZ St. Franziskus Harrislee) ist nicht erforderlich. 

Einfach online die eigenen Daten aktualisieren

Im Online-Formular werden die Daten zu der Anzahl und dem Alter der Kinder abgefragt. Dazu müssen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen ein Dokument hochladen, das die Elterneigenschaft bestätigt, zum Beispiel die Geburtsurkunde. Sind bereits Informationen zu den Kindern hinterlegt, die beispielsweise bei der Einstellung erfasst wurden, können diese bestätigt, korrigiert oder ergänzt werden. Die Nachweise werden in der Personalakte gespeichert, es muss nichts per Post verschickt werden. Die Personalabteilung bittet auch diejenigen an der Abfrage teilzunehmen, die keine Kinder haben.
 


Wer muss teilnehmen?

Eine Teilnahme an der Abfrage ist erforderlich, wenn Beiträge für die Pflegeversicherung bezahlt werden. Nicht beitragspflichtig sind Mitarbeitende, wenn sie zum Beispiel geringfügig oder nebenberuflich beschäftigt sind – dann muss nichts unternommen werden. In diesem Fall ist es nicht möglich, sich in das System einzuloggen.

Welche Dokumente muss ich vorlegen?


Benötigt wird ein Nachweis der Elterneigenschaft als PDF, zum Beispiel: 
•    Geburts- oder Abstammungsurkunde
•    Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamts
•    Steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamts
•    Vaterschaftsanerkennungs- oder Vaterschaftsfeststellungsurkunde
•    Adoptionsurkunde
•    Sterbeurkunde des Kindes
•    Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse
•    Erziehungsgeld- oder Elterngeldbescheid oder Bescheinigung über Bezug von Mutterschaftsgeld 

Wichtig ist…

Die PDF-Dokumente dürfen maximal 30 MB groß sein. Wichtig ist, dass es sich bei dem Nachweis um ein offizielles, behördliches Dokument handelt, welches das Geburtsdatum des jeweiligen Kindes enthält und in deutscher Sprache oder übersetzt vorliegt.
 

Einfach anklicken:

Hier geht es zur Abfrage

Einloggen kann man sich mit der Personalnummer. Das Passwort besteht aus dem Geburtsdatum und den letzten vier Ziffern des Kontos, auf das das Gehalt überwiesen wird. Das könnte zum Beispiel so aussehen: 01.01.19804321

Die Personalabteilung bittet darum, ausschließlich das digitale Formular zur Datenerfassung zu nutzen und, während die Abfrage läuft, keine Nachweise der Elterneigenschaft bei der Dienststelle, Einrichtung oder Personalabteilung einzureichen. 

Nach Ende der digitalen Abfrage können sich Mitarbeitende bei künftigen Änderungen mit ihren Nachweisen wie gewohnt an ihre zuständige Personalabteilung wenden.

Weitere Informationen gibt es auf der SharePoint-Seite der Abteilung Personalwirtschaft (in der Rubrik Zentrale Dienste/Personal).

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich bei Fragen an die Servicehotline unter +49 (0)221 9822-1212 zu wenden.

Die veränderten Beitragssätze

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,4 Prozent. 

Wer zahlt was?

Beschäftigte ohne Kinder zahlen einen Zuschlag in Höhe von 0,6 Prozent. Ausgenommen von diesem Zuschlag sind 
•    Mitarbeitende ohne Kinder unter 23 Jahren und 
•    Mitarbeitende, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. 
Mitarbeitende mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind in Höhe von 0,25 Prozent je Kind entlastet. Diese Entlastung, der sogenannte Abschlag, gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat. 
 

Die Beitragssätze für... (in Prozent)
Kinderlose 4,0
Kinderlose unter 23 Jahren oder vor 1940 Geborene 3,4
Personen mit einem Kind oder mehreren Kindern ab 25 Jahren 3,4
Personen mit zwei Kindern unter 25 Jahren 3,15
Personen mit drei Kindern unter 25 Jahren 2,9
Personen mit vier Kindern unter 25 Jahren 2,65
Personen mit fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren 2,4