Die Personalabteilung hat eine digitale Abfrage vorbereitet: Damit der korrekte Beitragssatz zur Pflegeversicherung rückwirkend ab Juli bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden kann, werden alle Malteser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, ihre Daten zu aktualisieren. Denn seit Juli 2023 gelten veränderte Beitragssätze, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängen. Alle beitragspflichtigen Mitarbeitenden – unten mehr dazu – können bis zum 15. Februar teilnehmen.
Eine Teilnahme der Kolleginnen und Kollegen aus der Malteser Norddeutschland gGmbH (Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital Flensburg, Katharinen Hospiz am Park Flensburg und MVZ St. Franziskus Harrislee) ist nicht erforderlich.
Einfach online die eigenen Daten aktualisieren
Im Online-Formular werden die Daten zu der Anzahl und dem Alter der Kinder abgefragt. Dazu müssen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen ein Dokument hochladen, das die Elterneigenschaft bestätigt, zum Beispiel die Geburtsurkunde. Sind bereits Informationen zu den Kindern hinterlegt, die beispielsweise bei der Einstellung erfasst wurden, können diese bestätigt, korrigiert oder ergänzt werden. Die Nachweise werden in der Personalakte gespeichert, es muss nichts per Post verschickt werden. Die Personalabteilung bittet auch diejenigen an der Abfrage teilzunehmen, die keine Kinder haben.