Dr. Maltus

Kommt Christoph angeflogen, ist Rettung in Sicht

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Malteser Archiv
Das Malteserkreuz neben dem ADAC-Logo: Seit 1971 sind die Malteser im System der deutschen Luftrettung engagiert, wie hier mit „Christoph 18“ in Unterfranken.

Ihre Bezeichnung haben die Rettungs-Transporthubschrauber von Christophorus, dem Schutzpatron der Reisenden. Einen solchen Schutzpatron hatten mit der starken Zunahme von Autos im Straßenverkehr im Lauf der Sechzigerjahre immer mehr Menschen nötig. Denn das Rettungswesen war damals strukturell noch so schwach entwickelt, dass vor allem in ländlichen Gebieten viele Unfallopfer den Tod fanden, weil der Rettungsdienst nur allzu oft nicht in medizinisch akzeptabler Frist am Unfallort eintraf. In ersten Feldversuchen wurde damals der Einsatz von Helikoptern im Rettungsdienst getestet.

Die Anfänge

Um 1970 herum hatte das Bundesinnenministerium den Hubschrauber als Transportmittel für den Katastrophenschutz eingeführt – in Friedenszeiten sollten die dafür bereitgestellten Maschinen im Rettungsdienst eingesetzt werden. Es begann das Zeitalter der „Christophs“ im Rettungsdienst. Und so wurde am 22. Dezember 1971 „Christoph 3“ als erster Katastrophenschutz-Hubschrauber und zweiter Rettungs-Transporthubschrauber in Deutschland von Bundesinnenminister Genscher in Dienst gestellt. „Christoph 3 wurde in die operative Obhut der Kölner Malteser gegeben, die auch Sani und Arzt stellten“, berichtet Bernd Falk, ehemaliger Leiter des Malteser Service Centers (MSC). Um Wartung und Piloten kümmerte sich der Bundesgrenzschutz.

Rettung für die Luftrettung

Der damalige Malteser Geschäftsführer in der Erzdiözese Köln Ernst Brück erinnerte sich später – in einem Zeitzeugeninterview anlässlich des Jubiläums „60 Jahre MHD“ –, dass die damaligen Verhandlungen fast an einem Detail gescheitert wären: Im Lauf der Gespräche kam nämlich das Thema Versicherung auf den Tisch. Mit 25 Mark pro Einsatz war das mitfliegende Malteser Personal zu versichern. Das summierte sich auf einen jährlichen Betrag, über den Ernst Brück ohne Einverständnis seines Vorgesetzten nicht verfügen konnte. Das Problem: Dieser – der damalige Malteser Generalsekretär Georg von Trusczcynski – war gerade dabei, zu einem Besuch der Malteser Helferinnen und Helfer aufzubrechen, die im Vietnamkrieg Sanitätsdienst leisteten. In dieser handylosen Zeit blieb nichts übrig, als die Sitzung zu unterbrechen und im Eiltempo zum Köln-Bonner Flughafen zu fahren. Im letzten Moment vor dem Abflug erreichte Ernst Brück den Generalsekretär, dieser gab sein Plazet – und die Teilnahme der Malteser an der Luftrettung war gerettet.

Sanitätspersonal an Bord

Später übernahmen andere Organisationen die Regie im System der Luftrettung in Deutschland – so die von Beginn an in diesem Bereich besonders engagierte ADAC Luftrettung sowie die Deutsche Rettungsflugwacht. Heute gibt es fast 90 Rettungshubschrauber-Stationen in Deutschland. Und bis heute sind die Malteser – zusammen mit anderen Hilfsorganisationen – an einigen dieser Standorte mit Sanitätspersonal an Bord, wenn einer der fliegenden Christophs angefordert wird.


Luftrettung in Deutschland

Man unterscheidet in der Luftrettung zwischen verschiedenen Einsätzen:

Von Primäreinsätzen spricht man, wenn Notarzt und Sanitätspersonal zum Einsatzort geflogen werden, um lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, die Transportfähigkeit des Unfallopfers herzustellen und dieses gegebenenfalls zum nächsten geeigneten und aufnahmebereiten Krankenhaus zu fliegen.

Im Rahmen von Sekundäreinsätzen werden intensivpflichtige Patienten von Kliniken mit weniger Versorgungsmöglichkeiten per Helikopter in besser ausgerüstete oder spezialisierte Kliniken verlegt.

Und schließlich spricht man gelegentlich noch von Tertiäreinsätzen: dann, wenn es um den Transport von Blutkonserven, Medikamenten oder Transplantaten geht.