Erste Hilfe – Erkennen – Beurteilen – Handel

68 \\ Erste Hilfe „Erkennen ● Beurteilen ● Handeln“ Vorsicht ist besser als Nachsicht: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht! (§ 1 der StVO) Das heißt: ● Legen Sie stets den Sicherheitsgurt an. ● Verriegeln Sie während der Fahrt nie die Fahrzeugtüren. ● Verwenden Sie die Kindersicherungen in den Fahrzeugtüren. ● Kinder gehören auf den Rücksitz und dort in einen Kindersitz. ● Motorisierte Zweiradfahrer sollten nie ohne Helm fahren und stets motorrad- gerechte Kleidung tragen. ● Halten Sie stets den Sicherheitsabstand ein. ● Fahren Sie nicht mit überhöhter Ge- schwindigkeit. ● In einem Stau müssen Sie rechtzeitig für Rettungsfahrzeuge eine Gasse bilden. Wenn ein Unfall zu erkennen ist, vermindern Sie sofort die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs, schalten Ihre Warnblinkanlage ein und halten in einen angemessenen Abstand von der Unfallstelle möglichst weit rechts am Straßenrand. Bremsen Sie nicht plötzlich, da dies zu weiteren Auffahrunfällen führen könnte. Klappen Sie Ihren Kofferraumdeckel als Blickfang hoch; bei Dämmerung oder Dunkelheit lassen Sie das Fahrlicht Ihres eigenen Fahrzeuges eingeschaltet. Laufen Sie dem in gleiche Richtung fließenden Verkehr vorsichtig entgegen und stellen ein Warndreieck, eventuell auch eine Warnblinkleuchte in ausreichender Entfernung vom Unfallort auf. Bei schnellem Verkehr ist ein Abstand von mindestens 100 m einzuhalten. Bei Kurven und Bergkuppen sollte das erste Zeichen vor der Kurve bzw. vor der Bergkuppe aufgestellt werden. Verkehrsunfall Gasse für Rettungsfahrzeuge

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