Erste Hilfe – Erkennen – Beurteilen – Handel

60 \\ Erste Hilfe „Erkennen ● Beurteilen ● Handeln“ Knochenbrüche Bei Knochenbrüchen im Bereich der Wirbelsäule sollten Sie den Verletzten in der vorgefundenen Lage belassen und seine Lage durch Polsterung stabilisieren. Der Verletzte sollte nur unter Anleitung des Rettungsdienstpersonals/Notarztes bewegt werden. Der Patient sucht sich selbst die für ihn schonendste Lage, daher können alle Lagerungen immer nur als Angebot verstanden werden. Bei Knochenbrüchen im Brustkorbbereich lagern Sie den Verletzten mit erhöhtem Oberkörper möglichst auf die verletzte Seite und geben ihm Atemanweisungen. Die Maßnahmen zur Sicherung der Vitalfunktionen gehen in jedem Fall den Maßnahmen zur Ruhigstellung von Knochenbrüchen vor. Bei Brüchen, die sich im Bereich des Gesichtsschädels befinden, empfiehlt sich eine vornüber gebeugte Sitzhaltung, um so die Atemwege freizuhalten.

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