3. Dezember - Welttag der Menschen mit Behinderung

Menschlichkeit zählt: Die Malteser Schulbegleiterinnen und -begleiter ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit Handicap die Teilhabe am Regelunterricht. (Foto: Malteser, Katharina Eckhardt)

Schulbegleitung – Inklusion vom Kindergarten bis zur Hochschule

Am 3. Dezember findet der Welttag der Menschen mit Behinderung statt. Der Schulbegleitdienst des Malteser Hilfsdienstes ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Handicap eine Regel- und Fördereinrichtung erfolgreich zu besuchen.

Die Malteser fordern gleiche Bildungschancen für alle und machen darauf aufmerksam, dieses Ziel trotz Corona nicht aus den Augen zu verlieren. In diesem Sinne versucht die Hilfsorganisation ihren Schulbegleitdienst mit umfangreichen Hygienekonzepten, wie Husten- und Niesetikette, Handhygiene, Mund-Nasenschutz sowie Abstandsregeln - sofern das Krankheitsbild bzw. die Behinderung des Klienten diese zulässt - aufrecht zu erhalten. Zudem erhalten die Schulbegleiter Schulungen zu Hygiene und Infektionsschutzgesetz und führen täglich eine Selbstkontrolle auf mögliche Symptome durch. Denn auch in Pandemiezeiten soll Menschen mit Handicap eine normale Teilnahme am Regelunterricht in Schulen ermöglicht werden.

„Dieses Jahr war schwierig“, berichtet Marion Baldus von den Maltesern im Ruhrbistum. „Der Schulausfall, die Schutzmaßnahmen, all das hat die Aufgabe unserer Schulbegleiter erschwert.“ Auch jetzt sei es nicht einfach für die Helfer, da die Schulen unterschiedliche Hygieneregeln anwenden und nicht alle Schulbegleiter ihren Dienst wie gewohnt ausüben können. Schulbegleiter sind die stillen Helfer im Hintergrund und ermöglichen Schülern mit Handicap eine Teilhabe im Regelunterricht. „Unser Anspruch ist die Chancengleichheit für alle. Unsere Schulbegleiter ermöglichen es Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, eine Regel- oder Fördereinrichtung erfolgreich zu besuchen“, erläutert Baldus weiter. Rund 120 Malteser Schulbegleiter unterstützen im Ruhrbistum Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Kindergärten und –krippen, in Horten und Schulen. Bei der individuellen Einzelbetreuung in der Einrichtung stehen dabei die Entwicklung der Selbstständigkeit und die Integration in die Gruppe bzw. in die Klasse im Vordergrund.

Mit der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention wurde die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen bestärkt. „Seit dem Beschluss haben wir vielen Familien helfen können. Die Nachfrage ist aber weiter groß. Die Malteser Schulbegleiter versuchen auch jetzt, allen Anfragen nachzukommen und zu helfen. Eine hundertprozentige Umsetzung ist aber nach wie vor eine große Herausforderung für Eltern, Kind bzw. Jugendlichen sowie die Einrichtung“, sagt Baldus. Eine der Hauptaufgaben des Malteser Schulbegleitdienstes ist, hierbei alle Beteiligten zu unterstützen und dem Kind bzw. dem Schüler bedarfsgerechte Hilfen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Malteser Schulbegleitdienst erhalten Interessierte unter Telefonnummer 0201 820 4744 oder im Internet unter www.malteser-schulbegleitdienst.de.