Patientenverfügung: kostenlos downloaden, einfach ausfüllen
Ihr Wille hat Bedeutung – auch in Situationen, in denen Sie ihn nicht mehr selbst äußern können.
Wir alle - gleich welchen Alters - können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Zunehmend mehr Menschen möchten für solche Lebens- und Behandlungssituationen mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung vorsorgen. Vielen fallen die mit dem Thema verbundenen Entscheidungsprozesse jedoch nicht leicht.
+++ Neuauflage der Malteser Patientenverfügung mit allen seit dem 1. Januar 2023 greifenden Änderungen im Betreuungsrecht +++

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Patientenverfügung?
Fragen und Antworten
Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Ihren Willen mitzuteilen. In der Patientenverfügung teilen Sie mit, ob Sie in der konkret beschriebenen Lebens- und Behandlungssituation in medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese untersagen. Die Gründe für die Erstellung und dementsprechend auch die Inhalte von Patientenverfügungen sind verschieden.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens dazu bevollmächtigen, in Ihrem Sinne Entscheidungen in bestimmten Aufgabenbereichen zu treffen.
In Kombination mit der Patientenverfügung spielt insbesondere der Aufgabenbereich der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung eine wichtige Rolle. Haben Sie Ihre Vertrauensperson entsprechend bevollmächtigt, darf diese beispielsweise über die Aufnahme, Fortführung oder den Abbruch medizinischer Maßnahmen entsprechend Ihrer Patientenverfügung entscheiden.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht vorschlagen, wer Sie rechtlich vertreten soll, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig ist und Sie keine Vorsorgevollmacht haben oder Sie eine Vorsorgevollmacht haben, diese aber in der eingetretenen Situation nicht greift. Auch das Benennen von Personen, die Sie auf keinen Fall rechtlich vertreten sollen, sind in der Betreuungsverfügung möglich.
Anders als bevollmächtigte Personen unterliegen Betreuende einer gerichtlichen Kontrolle.
Jetzt Betreuungsverfügung ausfüllen
Wer kann bzw. sollte eine Patientenverfügung erstellen?
Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig und Sie müssen zu diesem Zeitpunkt volljährig und einwilligungsfähig sein. Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite der vorgeschlagenen medizinischen Maßnahmen verstehen kann und in der Lage ist, Nutzen und Risiken der einzelnen Möglichkeiten zu erfassen, deren Für und Wider abzuwägen und auf Basis dessen eine Entscheidung zu treffen.
Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend?
Stimmt die in Ihrer Patientenverfügung konkret umschriebene Lebens- und Behandlungssituation mit der aktuell eingetretenen Situation überein, ist Ihr vorausverfügter Wille verbindlich umzusetzen.
Handelt es sich dabei um einen akuten Notfall, in dem ein Aufschub medizinischer Maßnahmen schwerwiegende Folgen hätte, z.B. Ihren Tod, wird Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt unverzüglich reagieren und alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen durchführen. Selbstverständlich aber nur dann, wenn kein gegenteiliger Patientenwille in der Akutsituation bekannt ist.
Muss eine Patientenverfügung beglaubigt oder beurkundet werden?
Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Patientenverfügung durch eine Notarin oder einen Notar ist grundsätzlich nicht nötig.
Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
Damit Ihre Patientenverfügung im Anwendungsfall berücksichtigt werden kann, sollte sie so verwahrt werden, dass sie insbesondere Ihren Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuerinnen bzw. Betreuern möglichst schnell zugänglich ist, damit sie baldmöglichst Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten vorgelegt werden kann.
Zusätzlich hat sich in der Praxis als hilfreich erwiesen, Kopien von Patientenverfügungen zu hinterlegen, bspw. bei Bevollmächtigten, behandelnden Ärztinnen und Ärzten, in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Muss ich meine Patiententverfügung regelmäßig bestätigen?
Es gibt keine begrenzte Gültigkeit einer Patientenverfügung. Sofern in der Patientenverfügung keine Zeit angegeben ist, mit der die Verfügung enden soll, ist sie so lange gültig, bis sie (formlos) widerrufen wird.
Um Zweifeln an einer zwischenzeitlichen Meinungsänderung vorzubeugen, ist es jedoch sinnvoll, die Gültigkeit Ihrer Patientenverfügung regelmäßig zu bestätigen und das Dokument auf Aktualität zu überprüfen, insbesondere beim Auftreten einer neuen Erkrankung und wenn ein medizinischer Eingriff bevorsteht.
Falls sich seit der Erstellung oder der letzten Bestätigung Ihrer Patientenverfügung Ihre Ansichten verändert haben, erstellen Sie das Dokument am besten komplett neu, um jegliche Unklarheiten oder Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Was kostet die Malteser Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung können Sie bei uns kostenfrei herunterladen. Wir verschicken die Patientenverfügung auch kostenfrei per Post an Privatpersonen.
Bei uns entstehen aber natürlich Entwicklungs-, Druck- und Versandkosten. Ihre Spende unterstützt uns dabei, unser Angebot rund um die Patientenverfügung weiterhin aktualisieren und kostenfrei zur Verfügung stellen zu können.

Vordrucke Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einzeln herunterladen
Malteser Patientenverfügung: kostenlos downloaden und direkt ausfüllen
Für den Fall, dass die Patientin oder der Patient nicht oder nicht mehr einwilligungsfähig ist, orientieren sich Ärztinnen und Ärzte am mutmaßlichen Patientenwillen. Dieser ist jedoch ohne konkrete Hinweise nur schwer oder gar nicht zu ermitteln. Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, schriftlich festzulegen, wie Sie in Zukunft medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind. In dieser Patientenverfügung bestimmen Sie, ob Sie in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. So haben Sie die größtmögliche Sicherheit, dass alles, was geschieht, Ihren eigenen Weisungen und Vorstellungen entspricht.
Patientenverfügungen haben für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie für die bevollmächtigten oder mit der Betreuung beauftragten Personen eine hohe Verbindlichkeit.
Ergänzung COVID-19
Für den Fall einer COVID-19-Erkrankung haben wir ein Formular entwickelt, das Sie ergänzend zur Patientenverfügung nutzen können.
Jetzt COVID-19-Ergänzung herunterladen
Malteser Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vetrauens, Entscheidungen für Sie zu treffen
Damit Ihr in der Patientenverfügung beschriebener Wille auch umgesetzt wird, ist es ratsam, dass Sie in einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens benennen. Mit dieser Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie diese Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen über die Aufnahme, Fortführung oder den Abbruch medizinischer Maßnahmen sowie über Ihren Aufenthalt zu bestimmen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr dazu fähig sind. Sie haben auch die Möglichkeit, mehrere Personen als Bevollmächtigte einzusetzen.
Wichtig ist, dass Sie mit den Personen alles sehr genau und ausführlich besprechen. Sie müssen Ihre Werte und Wünsche gut kennen und gleichzeitig auch in einer solchen Belastungssituation entscheidungsfähig und erreichbar sein. Nicht immer ist es ratsam, den engsten Verwandten oder emotional sehr stark gebundenen Menschen eine solche Aufgabe anzuvertrauen. Für diese Menschen ist es oft schwer, in der konkreten Belastungssituation den Willen der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers durchzusetzen. Gleichzeitig muss es aber eine Person sein, der Sie volles Vertrauen entgegenbringen und die Sie gut kennt.
Malteser Betreuungsverfügung: Entscheiden Sie, wie ein Betreuer Ihre Lebensführung gestalten soll
Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht ist die Erstellung einer Betreuungsverfügung empfehlenswert. Damit sorgen Sie für den Fall vor, dass trotz einer bestehenden Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Vertretung für einen in der Vorsorgevollmacht noch nicht geregelten Bereich erforderlich wird.
In der Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche dazu aufzuschreiben, wie im Fall einer notwendigen Betreuung die bzw. der für Sie vom Betreuungsgericht bestellte Betreuerin bzw. Betreuer Ihre Lebensführung gestalten und Ihr Vermögen hierfür einsetzen soll. So können Sie zum Beispiel Angaben zur Fortführung Ihres Lebensstandards machen, vermerken, wer weiterhin Geschenke in welcher Höhe von Ihnen erhalten soll, in welcher Pflegeeinrichtung Sie nach Möglichkeit leben wollen, wenn dies notwendig sein sollte, oder was im Falle einer Wohnungsauflösung mit Ihren persönlichen Gegenständen passieren soll.
Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen Ihrer Patientenverfügung
Online-Assistent und ausführliche Ausfüllhilfe
Vielen Menschen fällt es schwer, eine Patientenverfügung zu erstellen, die ihren Willen widerspiegelt, aussagekräftig ist und ihnen im Ernstfall nicht schadet. Nicht immer sind Inhalte und Formulierungen in Vordrucken einfach zu verstehen. Was bedeuten medizinische Fachbegriffe? Welche medizinischen Maßnahmen möchte ich noch zulassen, welche nicht? Möchte ich beispielsweise im Endstadium eines tödlich verlaufenden Krankheitsprozesses noch künstlich ernährt, künstlich beatmet oder wiederbelebt werden? Fragen mit großer Tragweite, die für viele Menschen nicht einfach zu entscheiden sind.
Wir Malteser unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen rund um das Thema Patientenverfügung:
Hilfe im persönlichen Gespräch

Der Malteser Informationsservice Patientenverfügung bietet persönliche Informationsgespräche in vertrauensvoller Atmosphäre. Diese Gespräche werden von qualifizierten haupt- und ehrenamtlichen Malteser Mitarbeitenden am Telefon, per Videokonferenz oder persönlich vor Ort ergebnisoffen geführt. Sie können beinhalten:
- allgemeine Informationen rund um das Thema Vorsorgedokumente
- Bereitstellung der Malteser Broschüre Patientenverfügung mit Vordrucken der einzelnen Vorsorgedokumente
- Anregung, sich mit existenziellen Fragestellungen am Lebensende auseinanderzusetzen und dabei begleitet zu werden
- Befähigung der Ratsuchenden, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Vorsorgedokumente nutzen möchten
- Hilfe bei der Erstellung neuer Vorsorgedokumente bzw. Überarbeitung von bereits erstellten Vorsorgedokumenten
Dieses Gesprächsangebot ersetzt keine juristische und medizinische Einzelberatung durch Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, Notarinnen bzw. Notare und Medizinerinnen bzw. Mediziner.
Anfragen und Kontakt
Fachstelle Ethik
Tel. 0221 9822-4141
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Unser Informationsservice Patientenverfügung in Ihrer Nähe
Mit unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort können Sie Termine für individuelle Informationsgespräche ausmachen.
- Berlin
Telefon: 030 348003-770, hospiz.berlin@malteser.org - Bingen
Telefon: 06721 18588-132, hospizarbeit@malteser-bingen.de - Bonn
Telefon: 0221 9822-4141, patientenverfuegung@malteser.org - Darmstadt
Telefon: 06151 22050, hospizdienst.darmstadt@malteser.org - Flensburg
Telefon: 0461 816-2111, wolfgang.blahak@malteser.org - Frankfurt
Telefon: 069 94210556, hospizdienst-frankfurt@malteser.org
- Fulda
Telefon: 0661 86977-250, hospizzentrum.fulda@malteser.org - Hamburg
Telefon: 040 603-3001, hospiz-zentrum.hamburg@malteser.org - Hannover-Celle
Telefon: 0511 21374851, hospizdienst-hannover@malteser.org - Köln
Telefon: 0221 9822-4141, patientenverfuegung@malteser.org - Offenbach
Telefon: 06104 66958-10, alexander.rudolf@malteser.org - Trier
Telefon: 0651 14 64 840, hospizdienst.bistum-trier@malteser.org
Die Liste des Malteser Informationsservices Patientenverfügung befindet sich derzeit im Aufbau. Wie werden hier unsere Ansprechpersonen nach und nach ergänzen.