Stiftung und Zustiftung

Eine Stiftung ist ein bleibendes Zeichen: Man ist bereit langfristig Verantwortung zu übernehmen und die Welt in kleinen Schritten zum Guten zu bewegen. Um Menschen in Not zu helfen, sind die Malteser auch auf die Unterstützung von Stiftungen angewiesen.

Malteser Stiftung

Malteser Stiftung
Vorstand: Michael Görner
Tel. 0221 9822-2320
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Eine eigene Stiftung gründen

Im Malteser Stiftungszentrum können Sie einfach und kostenlos ab 50.000 Euro Stiftungsvermögen eine eigene Stiftung gründen. Dabei handelt es sich um eine treuhänderische Stiftung, für die die Malteser Stiftung als Treuhänder auftritt.

Viele Menschen denken außerdem darüber nach, wie sie ihr Vermögen und ihr Lebenswerk über den Tod hinaus langfristig erhalten können. Eine Stiftung bietet Ihnen hierzu eine sehr gute Möglichkeit.

Zustifter werden

Bereits ab einem Betrag von 500 Euro können Sie Zustifter werden und erhöhen so das Grundstockvermögen der Stiftung. Durch ein höheres Grundstockvermögen stehen langfristig mehr Erträge für Not leidende Menschen zur Verfügung. Eine Zustiftung kann zu Lebzeiten oder testamentarisch erfolgen. Dabei können Sie Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder andere Wertgegenstände übertragen. Über die Vorteile einer Zustiftung erfahren Sie hier mehr.

Vorteile einer Zustiftung

Vorteile einer Zustiftung

Im Gegensatz zu einer eigenen Stiftung entfallen bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung, die Genehmigung sowie die Stiftungsverwaltung. Somit ist die Zustiftung der einfachste Weg des Stiftens.Selbstverständlich dokumentieren wir, welcher Stifter die Malteser Stiftung mit welchem Betrag gestärkt hat. Das versetzt uns in die Lage, Zustiftungen entsprechend zu würdigen: Wir händigen jedem Stifter eine Stiftungsurkunde aus. Darüber hinaus werden alle Stifter zu unseren regelmäßigen Stiftertreffen und Projektbesuchen eingeladen. Wir haben natürlich auch Verständnis dafür, wenn Stifter lieber anonym bleiben wollen.Obwohl sich eine Zustiftung in erster Linie für Stifter anbietet, die keine eigene Stiftung gründen wollen, schließt eine Zustiftung die spätere Gründung einer eigenen Stiftung nicht aus.

 

Steuervorteile bei der Zustiftung

Steuervorteile bei der Zustiftung

Bei einer Zustiftung in die Malteser Stiftung haben Sie einen attraktiven Steuervorteil. Durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom Sommer 2007 wurde regelt, dass es steuerlich keine Rolle mehr spielt, ob eine Stiftung eine Zuwendung in den Vermögensstock anlässlich ihrer Neugründung oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt als Zustiftung erhält. Somit kann ein Zustifter innerhalb von zehn Jahren maximal 1 Million Euro steuerlich wirksam zustiften. Soweit eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.

 

Erträge der Zustiftung maximieren: Aus eins mach vier

Erträge der Zustiftung maximieren: Aus eins mach vier

Die Erträge aus Ihrer Zustiftung bedeuten für die Malteser wichtige Eigenmittel. Denn um möglichst vielen bedürftigen Menschen helfen zu können, beantragen die Malteser auch öffentliche Mittel. Um diese bewilligt zu bekommen, müssen die Malteser häufig ein Viertel der benötigten Summe alleine aufbringen. Das bedeutet: Aus einem Euro Stiftungsertrag können vier Euro Hilfe werden.

 

Mehr zum Thema Stiftung und Zustiftung

Sie benötigen weitere Informationen zu den Themen Stiftung, Zustiftung und Stiftungsgründung? Besuchen Sie unsere Webseite www.malteser-stiftung.de oder kontaktieren Sie das Team der Malteser Stiftung direkt per Mail: stiftung@malteser.org.