Christlich verantwortliches Handeln bei kritischen Themen

Sollen wir alles tun, was wir medizinisch können? Wie gehen wir in der Pflege und Behandlung mit Patienten um und wie miteinander? Können und sollen wir noch mehr investieren in Diagnostik, Therapie und Pflege?

Solchen Fragen und den ihnen innewohnenden, oft verkannten ethischen Herausforderung stellen sich die Malteser Krankenhäuser - in der Behandlung des einzelnen Patienten durch die ethische Fallbesprechung, auf der Ebene des Krankenhauses durch das Klinische Ethikkomitee und durch die Formulierung ethischer Grundpositionen.

Gerade in Zeiten gesundheitspolitischer Umbrüche kommt nach unserer Meinung der Übernahme und der Begründung von Verantwortung eine bedeutsame Rolle zu. Deshalb bieten wir bewusst Orientierung für christlich verantwortetes Handeln und Möglichkeiten zur Konsensbildung bei ethisch kritischen Themen an.

Positionierung katholischer Krankenhäuser gegen Beihilfe zum Suizid

Anlässlich der 1. Lesung der Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe im Deutschen Bundestag am 3. Juli 2015 positionieren  wir uns gemeinsam mit neun weiteren  großen katholischen Krankenhausträgern gegen ärztliche und jede weitere Form der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid.

Wir fordern eine Stärkung der hospizlichen und palliativen Versorgung und wenden uns ebenso entschieden gegen alle Formen der geschäftsmäßig organisierten Sterbehilfe und Suizidbeihilfe.

Mit dieser Positionierung teilen wir die Grundsätze der Bundesärztekammer, die die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ausschließt. So lautet eine der Kernaussagen: "Weder Ärztinnen und Ärzte noch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Einrichtungen leisten Unterstützung bei der Vorbereitung oder Durchführung eines Suizids."

Das Bündnis vertritt insgesamt 394 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen in Deutschland, in denen jährlich mehr als 1,6 Millionen Patienten, Klienten und Bewohner ambulant und stationär von knapp 70.000 Mitarbeitern versorgt werden.

Klinisches Ethikkomitee - ein Beratungsinstrument für werteorientierte Unternehmen im Gesundheitswesen

Die Aufgabe des Ethikkomitees besteht darin, Richtlinien zu relevanten ethischen Fragen zu erarbeiten. Klare und ausgeprägte medizinethische Strukturen sowie ständige Fortbildungen der Mitarbeiter zu Fragen der Ethik in der Medizin ermöglichen einen hohen Standard ethisch fundierten Entscheidens und Handelns.

Wie bewahrt ein Unternehmen seine Gründungsidee, seine ursprüngliche Mission, und wie reagiert es im ideellen und im strategischen Bereich auf veränderte Bedürfnisse und neue Rahmenbedingungen? Die schlichte Anpassung führt auf Dauer zum Identitätsverlust, das starre Festhalten an der Ursprungsidee zum Realitätsverlust. Beides in einer Balance zu halten ist eine ständige Aufgabe.

Klinische Ethikkomitees (KEK) können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dieses Gleichgewicht zu wahren: Indem sie in betriebsnahen ethisch relevanten Fragen an gemeinsame Werte erinnern und Empfehlungen für konkrete Maßnahmen aussprechen. Dabei gilt es darauf zu achten, dass sie auch bei kritischer Distanz ein Teil des Unternehmens bleiben und nicht abheben. Und sie sind gefordert zu vermeiden, dass das Unternehmen die Ethik nicht an das KEK delegiert. Bei aller Qualifiziertheit und allem Expertentum, das ein KEK über Jahre erwerben mag, bleibt es wichtig, dass ethische Reflektion und verantwortetes Handeln eine Anforderung der ganzen Organisation bleiben.

Das Ethikkomitee setzt sich aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des pflegerischen, ärztlichen, betriebswirtschaftlichen und seelsorgerlichen Bereichs zusammen.

Ethische Fallbesprechung - eine interdisziplinäre Form klinischer Ethikberatung

Die Einschätzung, ob ein Patient sterbend ist oder ob noch sinnvolle Behandlungsoptionen gegeben sind, ist in vielen Situationen sehr verschieden und abhängig von vielen Variablen. Ethische Fallbesprechungen haben das Ziel, diese Sichtweisen gleichberechtigt miteinander ins Gespräch zu bringen.

Es ist nicht selbstverständlich, im Akutkrankenhaus die Geschichte eines Menschen wahrzunehmen. Oft stehen die biologischen und physiologischen Aspekte im Vordergrund, für die Lebens-, Familien-, Leidens- und Hoffnungsgeschichte bleibt wenig Raum. Vielleicht genügt es in vielen Fällen auch, sich dieser Geschichtlichkeit bewusst zu werden, ohne die konkrete Einzelgeschichte zu kennen - mehr ist angesichts des Zeitdrucks und der Konzentration auf Krankheit und Genesung in den meisten Fällen nicht möglich.

Allerdings gibt es Situationen, in denen es berechtigt und notwendig wird, der Geschichte und dem Lebensentwurf des einzelnen besondere Bedeutung zu geben. Das wird zum Beispiel dann besonders wichtig, wenn eine mögliche Behandlung hinsichtlich des Erfolgs oder Nutzens für den Patienten fraglich wird oder wenn es (vor allem bei nicht einwilligungsfähigen Patienten) unsicher ist, was der Patient selbst mutmaßlich will.

Dann kann es für den Entscheidungsträger, den behandelnden Arzt, sehr hilfreich sein, andere Sichtweisen und Beurteilungen einer Behandlung zur Kenntnis zu nehmen und seine eigene Einschätzung mit anderen in den Dialog zu bringen.

Organspende

Viele Menschen verschenken ihr Herz - einige von ihnen sind Organspender

Wenn man den Statistikern Glauben schenken will, wünschen sich die meisten Bundesbürger (82 Prozent) im Falle einer unheilbaren Organerkrankung den Empfang eines Spenderorgans. Aber nur elf Prozent besitzen einen Organspende-Ausweis, in dem sie zustimmen, dass nach Eintritt des Hirntods Organe zum Zweck der Transplantation entnommen werden dürfen.

Dieses missliche Verhältnis spiegelt sich auch in Zahlen wider: 2005 konnten bei 1.220 Organspendern 3.909 Organe transplantiert werden, dem steht die Zahl von rund 11.500 Menschen in Deutschland gegenüber, die dringend auf ein Spendeorgan gewartet haben.

Gründe für die Mängelsituation

Gründe für die Mängelsituation

Es gibt viele Ursachen - individuelle und organisatorische, rationale und emotionale - die die augenblickliche Situation erklären, zum Beispiel:

  • Angst, dass in einer kritischen Therapiesituation die eigene Person in den Hintergrund tritt gegenüber der potenziellen Organspende,
  • Misstrauen, ob die Hirntod-Diagnostik sicher ist,
  • Ablehnung des Hirntod-Konzepts als eine willkürliche Setzung,
  • Unbehagen bei der Vorstellung, dass eigene Organe in einem fremden Organismus weiterleben,
  • fehlende Routine der verantwortlichen Mitarbeiter in den Krankenhäusern bei der Durchführung von Hirntod-Diagnostik, postmortaler organkonservierender Behandlung und Explantation,
  • Unsicherheit von Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, das Thema Organspende bei Hinterbliebenen nach Feststellung des Hirntods anzusprechen,
  • Verkennung von Situationen, in denen postmortale Organspenden möglich sind.
Wie die Malteser zur Organspende stehen

Wie die Malteser zur Organspende stehen

Auch Einrichtungen und Träger können entscheidend dazu beitragen, die Auseinandersetzung mit dem Thema und die Durchführung von Organspenden zu fördern. Daher haben die Malteser einige Maßnahmen umgesetzt:

Ethische Grundposition zur Organspende
Der Textentwurf einer ethischen Grundposition der Malteser zur Organspende wurde im Netzwerk Ethik, in den Klinischen Ethikkomitees und von den Transplantationsbeauftragten diskutiert und liegt nun dem Medizinischen Beirat vor. Grundsätzlich wird darin die freiwillige Bereitschaft zur Organspende als „tiefes Zeugnis von gelebter Solidarität oder christlicher Nächstenliebe“ wertgeschätzt, ohne dass sie „eine moralische oder christliche Verpflichtung ist“.

Angebot an Patienten zur Registrierung von Organspendeausweisen

Angebot an Patienten zur Registrierung von Organspendeausweisen

Bei der Patientenaufnahme oder im Rahmen der Pflegeanamnese wird (zurzeit erst in zwei Malteser Krankenhäusern) Patienten angeboten, freiwillige Angaben zu machen, ob sie einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung besitzen und dies in der Patientenakte dokumentieren lassen möchten. Mit diesem Angebot zeigen wir nicht nur unseren Respekt vor diesen vorauswirkenden Formen der Selbstbestimmung, sondern sensibilisieren Patienten für die Möglichkeit, ihren Willen wirksam zu dokumentieren. Auf Wunsch erhalten Patienten Informationen, Beratung und Formulare.

Was jeder zum Thema Organspende wissen sollte

Was jeder zum Thema Organspende wissen sollte

In einem Organspendeausweis kann jeder seine grundsätzliche Zustimmung zu einer postmortalen Organspende, seine partielle Zustimmung (Freigabe der Spende von bestimmten Organen) oder seine grundsätzliche Ablehnung dokumentieren.

Ein Organspendeausweis stellt für alle Behandelnden eine verbindliche Entscheidungshilfe dar. Es ist oft unmöglich, in einer von Schock und Trauer beherrschten Situation sachlich den mutmaßlichen Willen bezüglich einer Organspende zu ermitteln, wenn keine Erklärung des Verstorbenen bekannt ist.

Die Hirntoddiagnostik geschieht nach strengen Richtlinien der Bundesärztekammer, die zur Überprüfung mehrerer sicherer Kriterien durch zwei unabhängige Ärzte zwingt.

Die Koordination der Organspende, die Verteilung von Spendeorganen und die Transplantation werden von drei unterschiedlichen Institutionen durchgeführt, wodurch ein hohes Maß an Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit garantiert ist. Organhandel ist ausgeschlossen.

Das Alter eines Organspenders ist kein Ausschlusskriterium: 2005 waren 3 Prozent unter 16 Jahren, 53 Prozent zwischen 16 und 54, 19 Prozent zwischen 56 und 64 und sogar 25 Prozent älter als 65 Jahre.

Fortbildungen zum Thema Organspende

Fortbildungen zum Thema Organspende

Gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) bieten wir wiederholt zweitägige Fortbildungsveranstaltungen an, in denen ethische, juristische, medizinische und organisatorische Fragen der Hirntoddiagnostik und Organspende thematisiert werden. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Kommunikation mit Hinterbliebenen.

Fortbildungen Ethik im Gesundheitswesen

Bei der Umsetzung des christlichen Selbstverständnisses und Menschenbildes in Zeiten eines schwierigen gesundheitspolitischen Wandels sind besonders die Bereiche der Seelsorge und Ethik gefordert.

Das Jahresprogramm bietet einen Überblick über die Fortbildungen des Bereichs angewandte Ethik und Seelsorge. Das Angebot umfasst ethische und seelsorgliche Seminare, die auf die speziellen Anforderungen von Einrichtungen im Gesundheitswesen zugeschnitten sind. Es richtet sich sowohl an Mitarbeiter der Malteser Einrichtungen als auch an Mitarbeiter anderer Träger.

Was uns kennzeichnet

Arbeiten in druckfreier Atmosphäre
Der Umgang mit seelsorglichen und ethischen Fragen setzt voraus, dass sie zum Ausdruck gebracht und gesammelt werden können und nicht gleich unter dem Druck der Ereignisse abgelehnt oder zugunsten schneller Lösungen zugedeckt werden.

Ausrichtung an den Grundpositionen der Malteser
Orientierung für die seelsorgliche und ethische Arbeit ist das christliche Selbstverständnis und Menschenbild der Malteser.

Aus der Praxis für die Praxis
Teilnehmer und Referenten reflektieren kritisch erlebte Praxis und die Möglichkeiten, das als richtig Erkannte in die Tat umzusetzen

Was wir bieten

  • einen Sammelpunkt ethischer und pastoraler Fragestellungen aus dem Alltag der Institution,
  • einen Platz, an dem sich Mitarbeiter losgelöst vom Druck des Alltags den Problemen ihrer täglichen Arbeit stellen können,
  • eine Gelegenheit, bei der sich Mitarbeiter unterschiedlicher Berufsgruppen, und Herkunft in einem fairen Dialog begegnen können.