Erste Hilfe – Erkennen – Beurteilen – Handel

48 \\ Erste Hilfe „Erkennen ● Beurteilen ● Handeln“ Rettungsdienst Der Rettungsdienst sorgt (eventuell mit Notarzt) für die Weiterführung der vom Ersthelfer eingeleiteten Maßnahmen, die Herstellung der Transportfähigkeit und den Transport in ärztliche/klinische Behandlung. Im Krankenhaus erfolgt die ärztliche Behandlung und Versorgung sowie die pflegerische Betreuung. Krankenhaus

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