Erste Hilfe – Erkennen – Beurteilen – Handel

Erste Hilfe „Erkennen ● Beurteilen ● Handeln“ // 15 Fordern Sie Umstehende so früh wie möglich auf, einen Notruf abzugeben. Sind Sie alleine, führen Sie vor dem Notruf die lebenserhaltenden Maßnahmen durch. Nur bei einem Atemstillstand wird der Notruf sofort durchgeführt (vor Beginn der Herz-Lungen-Wiederbelebung). Das Telefon ist das gebräuchlichste Meldemittel. Mit Hilfe der in der Bundesrepublik Deutschland einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 können Sie einen Notruf kostenfrei durchführen. Übrigens: Der Notruf kann von jedem Telefon aus, ohne Münzen oder Telefonkarte kostenlos erfolgen. ● öffentliche Telefone ● Mobiltelefone ● Notrufsäule: - münzfreie Betätigung - Bedienungsanleitung außen auf der Klappe ● Steiger-Notrufsäule: - münzfreie Betätigung - Bedienungsanleitung außen unterhalb des Hebels Notruf / Sofortmaßnahmen Eine Notfallmeldung muss unbedingt enthalten: ● Wo geschah es? ● Was geschah? ● Wieviel Personen sind betroffen? ● Welche Art der Verletzung / Erkrankung liegt vor? ● Warten auf Rückfragen? Wenn erforderlich, beinhaltet der Notruf auch Hinweise auf Besonderheiten: ● eingeklemmte Personen ● Gefahrgutkennzeichnung bei Fahrzeugen ● Vergiftungen ● weitere besondere Gefahren (z.B. Brand, Auslaufen von Flüssigkeiten) Auffinden eines Notfallpatienten Notrufmeldung Feststellen des Bewusstseins nicht ansprechbar „Hilfe“ rufen Atemkontrolle

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