Rechtsanwalt Jan Bittler im Interview

Jan Bittler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Vorstand der „Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V." (kurz DIGEV).

Malteser: Herr Bittler, haben Sie eigentlich ein Testament verfasst?

Ja, doch über meinen Nachlass und damit mein Lebensende nachzudenken, kostete Überwindung. Anschließend fühlte ich mich aber erleichtert.

Malteser: Was passiert, wenn keine testamentarische Regelung getroffen wird?

Dann tritt die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge ein; Kinder und Ehepartner sind dann beispielsweise in einer Erbengemeinschaft oder auch der Ehepartner mit den Schwieger-eltern falls die Ehe kinderlos ist.

Malteser: Ergeben sich hieraus Probleme?

Ja, sehr oft sogar. Steuerfreibeträge werden z.B. nicht optimal genutzt, so dass es zu vermeidbaren steuerlichen Belastung der Erben kommen kann. In vielen Fällen entsteht Streit, weil über die Verteilung des Erbes selbst nichts geregelt wurde. Können die Erben sich hier nicht einigen, so droht beispielsweise die Versteigerung des Familienheims.

Malteser: Welche Anforderungen gibt es an ein Testament?

Die Mindestanforderungen an ein wirksames Testament sind: Es muss vom Verfasser mit der Hand geschrieben und handschriftlich unterschrieben sein. Sinnvollerweise sollte es mit einer Überschrift wie „Mein Testament“ und mit Ort und Datum versehen werden.

Malteser: Wer sollte Ihrer Meinung nach ein Testament machen?

Jeder, dem der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge missfällt. Gleiches gilt für alle, und ihr Hab und Gut einem guten Zweck zukommen lassen möchten, z.B. weil sie keine nahen Angehörigen mehr haben.

Malteser: Wem raten Sie, eine Patientenverfügung zu machen?

Wir alle können in die Situation kommen, dass wir nicht selbst entscheiden können, z.B. weil nach einem Unfall  und anschließendem Koma. Deshalb rate ich jungen wie älteren Menschen, sich mit einer Patientenverfügung auseinander zu setzten.