Häufige Fragen zu Testament und Vererben

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Testament spenden und Nachlassgestaltung beantworten wir nachfolgend für Sie.

Kann ich mein Testament selbst verfassen oder muss ich zu einem Notar gehen?

Kann ich mein Testament selbst verfassen oder muss ich zu einem Notar gehen?

Privatschriftliche Testamente haben Gültigkeit, wenn sie eigenhändig, d.h. handschriftlich verfasst, selbst mit vollen Namen unterzeichnet (bei Eheleuten von beiden) und mit Ort und Datum versehen sind. Aber Vorsicht: Oft machen Laien Fehler (z.B. verwechseln Sie Vererben und Vermachen), die schwerwiegende Folgen haben können. Sicherer ist es, ein notarielles Testament zu machen.

Lassen Sie sich fachkundig beraten, z.B. von einem Erbrechtsjuristen der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.". Die Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.dvev.de.

Wer löst meinen Nachlass auf?

Wer löst meinen Nachlass auf?

Der Erbe ist bzw. die Erben sind zur Nachlassauflösung verpflichtet. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation als Erbe einsetzen.

Wer trägt Sorge dafür, dass mein letzter Wille umgesetzt wird?

Wer trägt Sorge dafür, dass mein letzter Wille umgesetzt wird?

Dies ist die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers. Jede Person kann im Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden (sie kann dies aber auch ablehnen). Sinnvoll ist: eine kompetente Vertrauensperson danach zu fragen, sie im Testament zu benennen und ggf. eine Vergütung abzusprechen. Manche Rechtsanwälte übernehmen diese Tätigkeit auch oder nennen Ihnen einen Testamentsvollstrecker.

Wo soll ein Testament aufbewahrt werden, damit es aufgefunden wird und in die richtigen Hände gelangt?

Wo soll ein Testament aufbewahrt werden, damit es aufgefunden wird und in die richtigen Hände gelangt?

Eine Aufbewahrung zu Hause ist möglich. Der Finder ist gesetzlich zur Abgabe beim Nachlassgericht verpflichtet. Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht aufbewahrt. Dorthin können Sie auch Ihr privatschriftliches Testament zur Aufbewahrung geben. Die Gebühren sind gering und es besteht die Sicherheit, dass der letzte Wille aufgefunden wird.

Wie können die Malteser im Testament mit Geldvermögen bedacht werden, ohne dass der Erblasser sich auf eine bestimmte Summe festlegt?

Wie können die Malteser im Testament mit Geldvermögen bedacht werden, ohne dass der Erblasser sich auf eine bestimmte Summe festlegt?

Eine gute Möglichkeit ist, eine prozentuale Aufteilung im Testament vorzunehmen oder dem Malteser Hilfsdienst e.V. ein bestimmtes Konto zu vermachen.

Viele weitere Fragen beantwortet der Malteser Testamentratgeber "Liebe, die bleibt". Bestellen Sie kostenfrei und unverbindlich die praktische Broschüre über unsere Internetseite.

Wie lautet die genaue Bezeichnung und Bankverbindung der Malteser?

Wie lautet die genaue Bezeichnung und Bankverbindung der Malteser?

Erbschaften werden vom Vorstand des Malteser Hilfsdienst e.V. in Köln angenommen. Nachlasszahlungen werden an folgendes Konto überwiesen:

Zentralkonto für Nachlässe
Malteser Hilfsdienst e.V.
Pax Bank, Köln
IBAN: DE93 3706 0193 0002 0200 25
BIC: GENODED1PAX

Kontakt:

Agathe Lülsdorff
Erbschaften und Nachlässe
Tel. 0221 9822-2322
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