10 Jahre Inklusion: Was hat die UN-Behindertenrechtskonvention gebracht?

Bis heute haben 178 Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) anerkannt – vor zehn Jahren hat auch Deutschland sich dazu verpflichtet, sie umzusetzen. Auch wenn das viele denken, geht es im Kern nicht darum, Menschen mit Behinderung zu integrieren, sondern vielmehr darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt an der Gesellschaft teilnehmen können. Wichtig dabei ist: Eine Beeinträchtigung wird nicht als ein Defizit verstanden, sondern als Teil der Vielfalt unseres Lebens. Nach diesem Verständnis entsteht die eigentliche Behinderung erst durch die Kombination aus individueller Beeinträchtigung und äußeren Umständen, die betroffenen Personen die volle Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert.

Darum geht's:


Was ist das Ziel dieser UN-Konvention?

Weltweit gibt es rund eine Milliarde Menschen mit Behinderung. Das sind rund 15 Prozent der Gesamtbevölkerung. Damit stellen sie die größte Minderheit der Erde dar. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll für ein neues Verständnis von Menschen mit Beeinträchtigung sorgen und mit mehr als 50 Artikeln die Bedingungen dafür schaffen, dass sie ohne Benachteiligungen in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Unter dem Motto „nicht über uns ohne uns“ ist festgeschrieben, dass die Inklusion wirklich alle Lebensbereiche betrifft. Damit wird klargestellt: Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht.

Früher wurden Menschen mit Behinderung oft isoliert und ausgegrenzt. Artikel 19 der UN-BRK regelt, dass Personen mit Behinderung selbst entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben wollen. In Artikel 24 wird der Aufbau eines Bildungssystems gefordert, das alle Menschen gleichermaßen von Anfang an einbezieht. Das gilt insbesondere für Kinder mit Behinderung. Ein weiterer wichtiger Punkt der UN-Konvention ist die Forderung, dass Menschen mit Behinderung Kranken- und Lebensversicherungen zu fairen Bedingungen angeboten werden, da sie in der Regel eine Reihe von Gesundheitsleistungen wegen ihrer Behinderung in Anspruch nehmen müssen. Ein zentraler Aspekt ist die Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt (Artikel 27): Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu bestreiten, in einem „offenen, für sie zugänglichen Arbeitsmarkt“.

Was heißt das für Deutschland?

Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Teilhabegesetz ist nicht nur ein Bekenntnis, sondern auch verbindlich geltendes Recht. Die damit verbundenen Auflagen betreffen unter anderem das Recht auf Bildung, Arbeit und Barrierefreiheit. Mit der Unterzeichnung verpflichtete Deutschland sich dazu, sich regelmäßig einer sogenannten Staatenprüfung zu stellen. Dabei kontrolliert die UN den Stand der Umsetzung.

Wie ist der Wunschzustand definiert und bis wann muss er erreicht sein?

Zeitlich macht die UN-Konvention keine Vorgaben, bis wann alle Artikel umgesetzt sein sollen. Gleichwohl gibt es regelmäßige Berichte über den Fortschritt in den Unterzeichner-Staaten. In Deutschland fällt die Bilanz nach zehn Jahren gemischt aus (siehe unten). Der Wunschzustand ist dann gegeben, wenn die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung gewährleistet ist. Wirkliche Inklusion ist erst dann erreicht, wenn jeder Mensch von Anfang an und unabhängig vom Grad einer Beeinträchtigung gleichberechtigt Teil der Gesellschaft sein kann.

Was ist schon erreicht worden?

2015 wurde der Staatenbericht der Bundesregierung geprüft – und damit auch, wie weit Deutschland seinen Verpflichtungen bisher nachgekommen ist. Dieser Bericht wurde vom zuständigen UN-Ausschuss mit deutlichen Worten kritisiert. So bemängelten die Vereinten Nationen, dass die Inklusion in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlich umgesetzt werde. Menschen mit Behinderung würden zu wenig in Entscheidungsprozesse mit einbezogen. In Deutschland gebe es immer noch zu viele Parallelgesellschaften, also Behindertenwerkstätten, Wohnheime für Menschen mit Behinderung oder getrennte Schulwege.

Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, räumte gegenüber Aktion Mensch ein: „Am meisten hakt es aus meiner Sicht bei der Verpflichtung der Privatwirtschaft zu mehr barrierefreien Angeboten.“ Im öffentlichen Sektor gäbe es diese Verpflichtung bereits, aber privatwirtschaftlich eben nicht. Dusel weiter: „Konkrete Beispiele kennt jeder und jede von uns. Die meisten Arztpraxen sind nicht barrierefrei, und damit meine ich nicht nur die Rampe vor der Tür. Denken Sie weiter an Kinos, Museen oder andere Freizeiteinrichtungen.“ Sein klarer Appell: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Und auch Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisiert: „Wir haben Schwierigkeiten mit den Barrieren, die überall noch existieren.“ Das beträfe die Bereiche Wohnen, Mobilität, Bildung und Arbeit. So gäbe es einen Mangel an barrierefreiem Wohnraum, im Nahverkehr seien noch viele Schwierigkeiten und Brüche, und nach wie vor seien prozentual mehr Menschen mit Behinderung arbeitslos. Außerdem sei es nicht gelungen, „das Modell des gemeinsamen Unterrichts an Regelschulen als Erfolgsmodell zu etablieren“.

Aber es gibt auch Fortschritte: „Deutschland hat sich positiv verändert.“ So sieht es teils auch der Prüfbericht. Positiv erwähnt ist darin, dass die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan verabschiedet und einen Beauftragten eingesetzt hat. Lob bekam Deutschland auch für die Neuregelung des Personenbeförderungsgesetzes, mit dem Barrierefreiheit im Nahverkehr mehr Gewicht bekommt. Als vorbildlich befand die UN auch, dass die Deutsche Gebärdensprache als offizielle Sprache anerkannt ist.

Übrigens: Gerade wird die zweite Überprüfung durchgeführt – sie läuft von 2018 bis 2020.

Wo gibt es die größten Probleme?

Im Bereich der Bildung gab es in den letzten Jahren viel Bewegung – viele Menschen verbinden den Begriff Inklusion vor allem mit pädagogischen Einrichtungen. Aus der Sicht von Kritikern gingen die Bemühungen aber nicht alle in die richtige Richtung. Zwar besteht Einigkeit darüber, dass Schulen barrierefrei sein müssen und Kinder mit Behinderung nicht jeden Tag etliche Kilometer zu für sie geeigneten Schulen gefahren werden sollten.

Raul Krauthausen, einer der bekanntesten Aktivisten für Menschen mit Behinderung, hat sich in zahlreichen Beiträgen kritisch mit dem Thema Inklusion auseinandergesetzt. Eine seiner Kernthesen lautet: „Inklusion ist keine Zauberei, sondern eine Frage der Haltung.

Krauthausen hält die Diskussion darüber, ob Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden sollten für genauso unsinnig wie 100 Jahre zuvor die Frage, ob Jungen und Mädchen zusammen lernen können. Er weist darauf hin, dass die meisten Schulkinder die Diskussion um Inklusion gar nicht verstünden, weil es für sie selbstverständlich sei, dass alle Kinder zusammen lernen, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Krauthausen fragt: „Sollten wir allein deshalb nicht dazu übergehen, endlich mal nur die reden zu lassen, die Inklusion auch wirklich erleben?“

In einem Interview mit dem Deutschen Schulportal forderte er dann auch konsequent das Ende der Förderschulen: „Ein echtes Umdenken werden wir erst erreichen, wenn wir den konsequenten Ausstieg aus dem System Förderschule beschließen. Solange Kinder im Bildungssystem keine Vielfalt erleben, werden auch später die Ängste vor der Vielfalt weiter bestehen.“


#Inklusion

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